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Jagdgenossenschaft E-B-N-C

Jagdgenossenschaften sind Körperschaften öffentlichen Rechts.

 

Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, sogenannte Jagdgenossen, sind die Eigentümer der Flächen, die zum Jagdbezirk gehören.

 

Oberstes Organ der Jagdgenossenschaften ist die Jagdgenossenschaftsversammlung an der alle Eigentümer der Flächen des Jagdbezirkes teilnehmen dürfen.

 

In unseren 5 Dörfern gibt es 2 Jagdgenossenschaften:

Jagdgenossenschaft Evesen-Berenbusch-Nordholz-Cammer

 

Vorsitzender: Cord Siekmeier